Fischerverein “Aux  Étangs de la Thur” - Ensisheim

 

Wir oeffnen die Weier am 29. Mars 2024 am 8 Uhr.

Die Regeln sind gleich für den No-Kill Weier.

Die Karpfen sind in den Weier zurück zu tuhn.

Der Bar bleibt offen.

Der Müll ist mit zu nehmen.

Die Fischkarten und Tageskarten sind in verkauf am Bar.

Wir wünschen Ihnen guten Fang.

                  Das Comité.

 

REGLEMENT für die Fischerei an den beiden Vereinsweihern

 

Es darf ab Karfreitag um 8.00 Uhr in beiden Weihern gefischt werden.

 

Weiher Nr. 1 beim Vereinshaus

 

Freitag 29. Mars 2024 - 8 h.00  : erlaubt ist eine einzige Angelrute  mit oder ohne Spinnrolle

 

  • Fangzahlbeschränkung an diesem Tag : 6 Portionforellen

            An anderen Tagen dürfen die Inhaber einer Jahreskarte je nach der Saison 5 Portionforellen

            oder 1 groβe Forelle (über 1 kg)

  • Vom  29 Mars bis zum 2. October 2024 darf mit 1 Angelrute mit oder ohne Spinnrolle gefischt werden  
  • Vom  5. Oktober bis zum 27. November darf nur mit einer Angelrute auf Vorellen gefischt werden.

Angelmethode :  Angel mit Spinnrolle und Angelrute für Köderfisch.  Beim Fischen auf Hecht ist ein Stahl- oder Keflar-Vorfach zu montieren. 

  

Weiher Nr. 2 hinten (No-Kill jede Fischsorte)

 

Jede Fischsorte ist No-Kill ausser Hechte und Welse vom 29.mars 2024 ab 8 H.
Angelmethode : 2 Angelruten mit Spinnrolle. Verboten sind Dreiangel, sowie alle Haken mit Widerhaken.
Die Gröβe der Haken muss zwischen 1 und 10 liegen.

 

Anfangs Oktober beginnt die Karpfenschonzeit an beiden Weihern.

 

Der hintere Weiher wird ende November geschlossen (ausser Hechte).

 

Weitere Infos

 

Öffnungstage :  Mittwoch – Samstag – Sonntag und Feiertage

 

Öffnungszeiten : siehe Fischkalender des Jahres

 

 

 

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Liebe Fischer ! Zu den Weiheranlagen ist Sorge zu tragen. Die Angelplätze müssen sauber und aufgeräumt hinterlassen werden. Der Müll ist mit zunehmen so wie die Kohlen vom Grillen.

 

  

Allgemeines

 

 

  1. Ausweispflicht
  • Jeder Fischer muss seine Bewilligung (gültige Jahres- oder Tageskarte) bei
    sich tragen. Sie muss den Aufsichtsorganen auf Verlangen vorgewiesen werden.
    Verstösse gegen dieses Reglement können den Ausschluss aus dem Verein bedeuten.

 

2. Verbotenes und Erlaubtes

  • Fütterbot ist verboten ebenfalls der Baït-Rocket.
  • Ein Fangnetz von mindenstens 90 cm ist vorgeschrieben und eine Wanne auf Stütze.
  • Auβer den Öffnungszeiten ist das Anfüttern in jeder Art verboten.
  • Für die Füterrung sind nur die Auflösung Päkchen erlaubt. (sachets solubles)
  • Handfüterrung und Schauffelfüterrung sind verboten.
  • Verboten sind Dreiangel sowie alle Haken mit Widerhaken.
  • Gleichzeitig an beiden Weier fischen ist nicht erlaubt.
  • Kleinfische dürfen nur mit einer feinen Angel gefischt werden
  • Ist das Fanglimite erreicht, darf nicht mehr weiter gefischt werden.
  • Die Angeln dürfen nicht mehr als eine halbe Stunde ohne Aufsicht stehen bleiben
  • Verboten ist das Angeln mit künstliche Köder wie Blinker etc…
  • Verboten ist das Fischen mit Brot auf der Oberfläche vom Wasser
  • Kein Fisch darf an den Weihern geputzt oder ausgenommen werden
  • Erlaubt sind alle natürlichen Köder, zum Beispiel Brot, Teig, Mais, Würme, etc…
  • Erlaubt ist das Angeln mit Zapfen oder mit Bodenblei
  • Die Ruhe der anwesenden Fischer darf nicht durch reges Treiben gestört werden 

Die Nichteinhaltung der gegenständlichen Bestimmungen führt zum sofortigen Entzug der Fischwasserkarte oder/und zum Ausschluss aus dem Fischerverein.

 

3. Besondere Anmerkungen

Diese gelten hauptsächlich für den Weiher Nr. 1 beim Vereinshaus

Es ist Pflicht, den Aufsichtsorganen bei Verlangen den Drahtsetzkescher mit den gefangenen Fischen vorzuzeigen.

  • Karpfen, die weniger als 2 kg oder mehr als  5 kg wiegen, sowie die Graskarpfen müssen ins Wasser zurückgesetzt werden.
  • Bei verschlucktem Haken muss die Angelschnur  vor dem Schlund abgeschnitten und der Fisch vorsichtig in die Freiheit gesetzt werden.
  • Dies gilt auch für die gefangenen Störe.
  • Jeder Fischer darf die pro Angeltag vorgeschriebene Fangzahl nicht überschreiten.
  • Die im Drahtsetzkescher gefangenen Fische dürfen nicht durch gröβere ausgewechselt werden.
  • Andere Fischbehälter (Auto, Lager, Rucksack usw.) sind verboten.
  • Widerrechtlich gefangene Fische werden beschlagnahmt.
  • Ab dem 20 Mai darf die Begleitperson jedes Inhabers einer Jahreskarte mit der zweiten Angelrute fischen. Diese Person muss aber unmittelbar bei dem Vereinsmitglied weilen.

 

4. Sicherheit

         Kinder dürfen nicht ohne die Aufsicht einer Begleitperson bei den Weihern weilen.

  • Hunde müssen angeleint und in unmittelbarer Nähe ihres Besitzers bleiben
  • Für Unfälle, Diebstähle, Autosbeschädigungen übernimmt der Fischerverein keine Haftung